Gesetze / Pflanzenschutzgesetz
PflSchG§ 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel
Stand: 10.06.2019
Die Genehmigung für den Parallelhandel ruht, wenn das Ruhen der Zulassung des Referenzmittels angeordnet ist.
Gesetze / Pflanzenschutzgesetz
PflSchGStand: 10.06.2019
Die Genehmigung für den Parallelhandel ruht, wenn das Ruhen der Zulassung des Referenzmittels angeordnet ist.